Gewinnspiel auf der Messe: rechtlich und praktisch
Ein Gewinnspiel am Messestand bringt Frequenz und Kontakte, wirft aber Fragen auf: Teilnahmebedingungen, Einwilligung, Abgaben. Was in Österreich und Deutschland gilt und wie ein Gewinnspiel am Stand praktisch rund läuft.

Ein Gewinnspiel ist einer der zuverlässigsten Gründe, an einem Messestand stehen zu bleiben. Digital, mit Glücksrad oder Quiz am Screen, bringt es außerdem Kontakte mit Einwilligung statt einer Box voller Visitenkarten. Bevor es losgeht, lohnt sich ein Blick auf die Regeln, denn ein Gewinnspiel ist Werbung und unterliegt damit Wettbewerbs-, Datenschutz- und in Österreich auch Abgabenrecht.
Wichtig: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026. Für eure konkrete Aktion klärt Einzelheiten mit eurer Rechtsabteilung oder Kanzlei.
Teilnahme ohne Einsatz
Die wichtigste Grundregel für Messe-Gewinnspiele: Die Teilnahme ist kostenlos. Wer zahlen muss, um mitzumachen, bewegt sich schnell im Glücksspielrecht, und dort gelten ganz andere Regeln. Ein Glücksrad am Stand, bei dem Besucher:innen nur ihre Kontaktdaten angeben, ist ein klassisches Werbegewinnspiel.
Darf die Teilnahme an einen Kauf gekoppelt werden? In Österreich ist die Verknüpfung eines Gewinnspiels mit dem Kauf eines Produkts laut Leitfaden der Wirtschaftskammer grundsätzlich zulässig. In Deutschland ist die Kopplung ebenfalls nicht mehr per se verboten, sie darf aber nicht irreführen. Für die Messe ist die Frage meist ohnehin theoretisch: Ohne Kaufbedingung ist die Hürde niedriger, und genau darum geht es am Stand.
Österreich: Abgabe auf Gewinnspiele mit Zufall
Ein Punkt, den viele nicht kennen: In Österreich fällt für Gewinnspiele, bei denen die Gewinner:innen überwiegend durch Zufall ermittelt werden, eine Abgabe nach § 58 Abs. 3 Glücksspielgesetz an, auch wenn die Teilnahme nichts kostet. Sie beträgt 5 % vom Wert der in Aussicht gestellten Gewinne. Bleibt die Abgabe im Kalenderjahr unter 500 Euro, also bei Gewinnen bis rund 10.000 Euro im Jahr, fällt sie nicht an. Schuldner ist der Veranstalter, die Abgabe entsteht mit Ende des Kalenderjahres.
Hängt der Gewinn dagegen überwiegend vom Können ab, etwa der beste Highscore oder alle richtigen Quiz-Antworten, spricht das gegen ein Zufallsspiel. Die Abgrenzung ist aber immer eine Frage des Einzelfalls. Für die meisten Messe-Gewinnspiele mit Sachpreisen bleibt die Summe unter der Freigrenze. Wer viele Aktionen im Jahr macht, sollte die Gewinne trotzdem zusammenrechnen.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen sind Pflicht, und sie müssen verständlich sein. In Deutschland verlangt § 6 Digitale-Dienste-Gesetz für Gewinnspiele mit Werbecharakter in digitalen Angeboten, dass sie klar als solche erkennbar sind und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sowie klar und unzweideutig angegeben werden. Fehlen sie, kann das nach § 5a UWG wettbewerbswidrig sein. In Österreich gilt sinngemäß dasselbe: Die Bedingungen müssen klar formuliert sein und dürfen nicht irreführen.
In die Teilnahmebedingungen gehören mindestens:
- wer veranstaltet, also Name und Adresse des Unternehmens
- wer teilnehmen darf, zum Beispiel ab 18 Jahren und ohne Mitarbeitende des Unternehmens
- Zeitraum und Ort, also Messe, Datum und Uhrzeit
- welche Gewinne es gibt und wie viele
- wie die Gewinner:innen ermittelt werden: Sofortgewinn, Highscore oder Verlosung nach der Messe
- wie Gewinne übergeben oder abgeholt werden und bis wann
- der Hinweis auf die Datenschutzinformation
Am Stand verlinkt ihr die Bedingungen am besten dort, wo Teilnehmende ihre Daten eingeben, also unmittelbar vor dem Spiel. Ein kurzer Satz am Screen wie „Teilnahme ab 18, Bedingungen beim Mitspielen“ hilft zusätzlich.
Daten und Einwilligung
Für die Abwicklung des Gewinnspiels dürft ihr die Daten verarbeiten, die ihr dafür braucht, etwa um Gewinner:innen zu benachrichtigen. Wer die Kontakte danach für Werbung nutzen will, braucht eine eigene, ausdrückliche Einwilligung. Für Werbe-E-Mails ist das in Deutschland in § 7 UWG und in Österreich in § 174 Telekommunikationsgesetz geregelt.
Ob die Werbeeinwilligung Bedingung für die Teilnahme sein darf, ist umstritten. Die DSGVO verlangt, dass eine Einwilligung freiwillig ist (Art. 7 Abs. 4 DSGVO). Das OLG Frankfurt hat 2019 (Az. 6 U 6/19) entschieden, dass die Kopplung an ein Gewinnspiel nicht automatisch unzulässig ist, wenn transparent ist, wofür eingewilligt wird. Aufsichtsbehörden sehen das teils strenger. Der sichere Weg ist deshalb eine eigene, freiwillige Checkbox für Newsletter oder Rückruf, getrennt von der Teilnahme. Das kostet ein paar Opt-ins, macht die Liste aber belastbar.
- Pflichtfelder auf das Nötige beschränken, meist Name und E-Mail
- Einwilligungstexte konkret formulieren: wer, wofür, über welchen Kanal
- auf das Widerrufsrecht hinweisen
- für den Newsletter ein Double-Opt-in nutzen
Im GameHub legt ihr Felder und Einwilligungen je Spiel fest. Die Daten liegen DSGVO-konform in der EU und lassen sich nach der Messe als CSV exportieren.
Praktisch: So läuft das Gewinnspiel am Stand rund
- Gewinne zeigen. Was es zu gewinnen gibt, gehört an den Stand, nicht nur ins Kleingedruckte.
- Gewinnpool planen. Legt fest, wie viele Preise es pro Tag gibt, damit am letzten Messetag nicht alles weg ist. Gewinnpool und Gewinnwahrscheinlichkeiten stellt ihr im GameHub je Spiel ein.
- Sofortpreise am Stand übergeben. Das ist der beste Gesprächseinstieg für euer Team.
- Hauptpreis nach der Messe verlosen. Das hält die Spannung und gibt einen Anlass für die erste E-Mail.
- Team briefen. Wer erklärt den Ablauf, wer übergibt Gewinne, wer beantwortet Fragen zum Datenschutz?
Checkliste
- Teilnahme kostenlos und ohne Kaufbedingung
- Teilnahmebedingungen vollständig und vor dem Spiel erreichbar
- Altersgrenze festgelegt
- Werbeeinwilligung getrennt und freiwillig
- in Österreich: Gewinnsumme im Jahr im Blick, wegen der Abgabe auf Zufallsgewinnspiele
- Gewinnpool je Messetag geplant
Welche Spiele sich für ein Gewinnspiel am Stand eignen, zeigt unsere Übersicht Spiele für den Messestand. Ideen nach Ziel sortiert findet ihr im Beitrag Messestand-Ideen: 10 Spiele, die Leads bringen.
Quellen: Wirtschaftskammer Österreich, Leitfaden Gewinnspiele, Preisausschreiben und Glücksspiele; § 58 Abs. 3 GSpG; § 6 DDG; §§ 5a, 7 UWG; § 174 TKG 2021; Art. 7 DSGVO; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2019, 6 U 6/19.
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